Unser Vergleichsangebot: 10 Euro pro Aktienähnlichem Recht für die Erteilung der endgültigen Entlastung/Erlass
Sie kommen in Betracht, wenn Sie diese Kriterien erfüllen
Häufig gestellte Fragen
(1) Die Zahlung is abschließend.
Der Betrag, den Sie im Zusammenhang mit einer TAR-Forderung erhalten, wird sich nicht mehr verringern, aber auch nicht mehr erhöhen. Es ist ein fester Betrag, der basierend auf der Anzahl der von Ihnen am 28. Juni 2023 gehaltenen TARs berechnet wird.
(2) Neue oder weitere Klagen wegen TAR-Forderungen können nicht erhoben und laufende Verfahren müssen beendet werden.
Sie haben nicht mehr die Möglichkeit, bezüglich einer TAR-Forderung Klage einzureichen oder ein diesbezügliches Verfahren oder andere Formen der Streitschlichtung gegen die Triodos Bank und Triodos-Parteien anzustrengen oder an einer solchen Klage bzw. an einem solchen Verfahren mitzuwirken. Gegen die Triodos Bank und/oder Triodos-Parteien angestrengte Klagen im Zusammenhang mit TAR-Forderungen müssen zurückgezogen und Verfahren beendet werden. Soweit dazu Ihre Mitwirkung erforderlich ist, sind Sie dazu verpflichtet.
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Es ist gängige Praxis, einen Vergleich in einer Vergleichsvereinbarung festzuhalten. Mit der Unterzeichnung einer Vergleichsvereinbarung erklären Sie, dass Sie das Vergleichsangebot und seine Bedingungen verstanden haben und akzeptieren, einschließlich der Tatsache, dass Sie Triodos Bank die endgültige Entlastung/Erlass erteilen.
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Triodos Bank unterbreitet den Inhabern von Triodos Aktienähnlichen Rechten, die von der Aussetzung des Handels betroffen waren, ein Angebot. Der 28. Juni 2023 ist das Datum, an dem der Handel auf dem MTF nach der Aussetzung des Handels wieder aufgenommen wurde. Jeder, der an diesem Tag Triodos Aktienähnliche Rechte besaß, war daher wahrscheinlich von der Aussetzung des Handels betroffen und erhält ein Angebot.
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Diese Vergleichsbedingungen, einschließlich der Endgültigen Entlastung/Erlass bezüglich Klagen wegen TAR-Forderungen, stellen eine Vergleichsvereinbarung im Sinne des § 779 BGB dar. Das bedeutet, dass Sie - wenn Sie sich mit diesen Bedingungen einverstanden erklären, indem Sie dieses Angebot unterschreiben - ausschließlich in Ausnahmefällen nicht an diesen Vergleich gebunden sind. Sobald die Widerrufsfrist von 14 Tagen nach Vertragsschluss abgelaufen ist, können Sie Ihre Annahme dieser Vergleichsvereinbarung nicht mehr rückgängig machen. Auch wenn es später Entwicklungen geben sollte, wie ein richterliches Urteil zum Nachteil der Triodos Bank, ist ein Widerruf nicht mehr möglich. Die Zahlung, die Sie von der Triodos Bank erhalten, steht nach Annahme des Angebots fest, es sei denn, Sie machen rechtzeitig von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch. Indem Sie diesen Vergleich schließen und Endgültige Entlastung/Erlass erteilen, enden Unsicherheit und Streit zwischen Ihnen und der Triodos Bank sowie den Triodos-Parteien.
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- Zukünftiges Tun oder Unterlassen der Triodos Bank und/oder einer Triodos-Partei
Wenn Sie in Zukunft Beschwerden über ein (zukünftiges) Tun oder Unterlassen der Triodos Bank oder einer Triodos-Partei haben, dann können Sie diese weiterhin einreichen. Wenn Sie eine Beschwerde bezüglich (der Durchführung) dieser Vergleichsvereinbarung haben, können Sie diese auch erst der Triodos Bank oder einer anderen Instanz vorlegen. - Andere Streitgegenstände als TAR-Forderungen
Die Endgültige Entlastung/Erlass gilt ausschließlich für TAR-Forderungen. Wegen anderer Streitgegenstände können Sie auch nach Erteilung der Endgültigen Entlastung/Erlass Ansprüche geltend machen, insbesondere eine Klage einreichen.
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Die Endgültige Entlastung/Erlass bezieht sich auf TAR-Forderungen. Das sind Ansprüche, die sich beziehen (aber nicht begrenzt sind) auf:
- Die Ausgabe, das Angebot, den Verkauf und Rückkauf von TARs durch die SAAT und die Triodos Bank und den Inhalt der in der Vergangenheit ausgegeben Prospekte und anderer verwendeter Unterlagen (oder diesbezügliche Mängel);
- Die Anlage in TARs und Ihre etwaigen Anlageverluste;
- die (Anlage)Dienstleistungen (einschließlich etwaiger Beratung und Vermittlung) der Triodos Bank im Zusammenhang mit den TARs und eine etwaige Verletzung der dabei zu betrachtenden Sorgfaltspflicht;
- Die Einstellung der Handelbarkeit von TARs mit der Triodos Bank, die Beendigung des Einkaufs zum Nettoinventarwert durch die Triodos Bank und die variable Preisgestaltung, die seit der Notierung am MTF stattfindet;
- Den Übergang des Handels mit TARs zum MTF und die Notierung von TARs an der Euronext Amsterdam (bzw. den diesbezüglichen Beschluss); und
- Die steuerliche Bewertung von TARs.
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Im Gegenzug für die Zahlung von € 10 pro TAR müssen Sie auf etwaige Ansprüche wegen einer TAR-Forderung verzichten. Das bedeutet, dass Sie, die Triodos Bank und die Triodos-Parteien nach Abschluss dieser Vergleichsvereinbarung wechselseitig keine Ansprüche mehr aufgrund einer TAR-Forderung erheben können. Dies wird auch endgültige Entlastung/Erlass genannt und führt dazu, dass eine Vergleichsvereinbarung zustande kommt, wenn Sie das Angebot annehmen.Diese Vergleichsvereinbarung und die Endgültige Entlastung/Erlass beziehen sich ausschließlich auf Ansprüche aus TAR-Forderungen. Damit sind Ansprüche gemeint, die sich beziehen (aber nicht begrenzt sind) auf: die Ausgabe, das Angebot, den Verkauf, Rückkauf und Vertrieb von TARs durch die SAAT und die Triodos Bank, sowie den Inhalt der in der Vergangenheit ausgegebenen Prospekte und anderer verwendeter Unterlagen (oder diesbezügliche Mängel); die Anlage in TARs und Ihre etwaigen Anlageverluste; die (Anlage-)Dienstleistungen der Triodos Bank im Zusammenhang mit den TARs und eine etwaige Verletzung der dabei zu betrachtenden Sorgfaltspflicht; die Einstellung der Handelbarkeit von TARs mit der Triodos Bank, die Beendigung des Einkaufs zum Nettoinventarwert durch die Triodos Bank und die variable Preisgestaltung, die seit der Notierung am MTF stattfindet; den Übergang des Handels mit TARs zum MTF und die Notierung von TARs an der Euronext Amsterdam (bzw. den diesbezüglichen Beschluss); und die steuerliche Bewertung der TARs. Durch die Endgültige Entlastung/Erlass kann sich der Betrag, den Sie in Bezug auf eine TAR-Forderung erhalten, nicht mehr verringern, jedoch auch nicht erhöhen. Es ist ein fester Betrag, basierend auf der Anzahl der von Ihnen am 28. Juni 2023 gehaltenen TARs. Außerdem können keine neuen oder weiteren Klagen mehr im Zusammenhang mit TAR-Forderungen eingereicht werden. Laufende Klagen sind zurückzunehmen und zu beenden. Nach der Annahme des Vergleichsangebots können Sie keine sich auf eine TAR-Forderung beziehende Klage mehr gegen die Triodos Bank und die Triodos-Parteien einreichen oder an einer solchen mitwirken. Gegen die Triodos Bank und/oder Triodos-Parteien eingereichte Klagen müssen zurückgenommen und Verfahren beendet werden. Wenn Sie das Angebot annehmen, sind Sie verpflichtet, daran mitzuwirken.
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Die Endgültige Entlastung/Erlass bezieht sich auf TAR-Forderungen gegen die Triodos Bank und Triodos-Parteien. Dadurch ist die Endgültige Entlastung/der Erlass gleichzeitig ein Vertrag zu Gunsten Dritter im Sinne des § 328 BGB [Bürgerliches Gesetzbuch]. Das bedeutet, dass Triodos-Parteien sich auf die Endgültige Entlastung/Erlass berufen können, als wären sie selbst Partei dieser Vereinbarung.
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Das Angebot ist Teil eines Gesamtpakets, das für alle Inhaber von Triodos Aktienähnlichen Rechten, die von der Aussetzung des Handels betroffen waren, bedeutend ist. Es ist (finanziell) für die Bank verantwortbar und liegt im Interesse aller Stakeholder. Damit soll das richtige Gleichgewicht zwischen der Unzufriedenheit der Inhaber von Triodos Aktienähnlichen Rechten über die Aussetzung und Wiederherstellung der Handelbarkeit und der Sicherstellung unserer Fähigkeit, unsere positiven Wirkungsziele im Interesse aller Stakeholder zu erreichen, gefunden werden.
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