Unser Vergleichsangebot: 10 Euro pro Aktienähnlichem Recht für die Erteilung der endgültigen Entlastung/Erlass
Sie können das Vergleichsangebot in nur wenigen Schritten akzeptieren
Häufig gestellte Fragen
Die Frist für den Beginn Ihres Zulassungsprozesses ist der 31. Juli 2025. Nach diesem Datum können keine neuen Anträge mehr eingereicht werden.
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Es ist gängige Praxis, einen Vergleich in einer Vergleichsvereinbarung festzuhalten. Mit der Unterzeichnung einer Vergleichsvereinbarung erklären Sie, dass Sie das Vergleichsangebot und seine Bedingungen verstanden haben und akzeptieren, einschließlich der Tatsache, dass Sie Triodos Bank die endgültige Entlastung/Erlass erteilen.
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(1) Die Zahlung is abschließend.
Der Betrag, den Sie im Zusammenhang mit einer TAR-Forderung erhalten, wird sich nicht mehr verringern, aber auch nicht mehr erhöhen. Es ist ein fester Betrag, der basierend auf der Anzahl der von Ihnen am 28. Juni 2023 gehaltenen TARs berechnet wird.
(2) Neue oder weitere Klagen wegen TAR-Forderungen können nicht erhoben und laufende Verfahren müssen beendet werden.
Sie haben nicht mehr die Möglichkeit, bezüglich einer TAR-Forderung Klage einzureichen oder ein diesbezügliches Verfahren oder andere Formen der Streitschlichtung gegen die Triodos Bank und Triodos-Parteien anzustrengen oder an einer solchen Klage bzw. an einem solchen Verfahren mitzuwirken. Gegen die Triodos Bank und/oder Triodos-Parteien angestrengte Klagen im Zusammenhang mit TAR-Forderungen müssen zurückgezogen und Verfahren beendet werden. Soweit dazu Ihre Mitwirkung erforderlich ist, sind Sie dazu verpflichtet.
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Wenn Sie nicht reagieren, kommt keine Vergleichsvereinbarung zustande. Sie erhalten dann keine Vergleichszahlung, und Sie erteilen keine endgültige Entlastung/Erlass. Sie behalten Ihre Triodos Aktienähnlichen Rechte, einschließlich aller damit verbundenen Rechte, wie z. B. Dividendenrechte und Stimmrechte.
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Wir bieten € 10 für jedes Triodos Aktienähnliche Recht, das Sie am 28. Juni 2023 besaßen, für die Erteilung der endgültigen Entlastung/Erlass.
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Ja, das können Sie. Ihre Triodos Aktienähnlichen Rechte bleiben Ihr Eigentum. Sie entscheiden, ob Sie sie behalten oder verkaufen.
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Wenn Sie das Angebot akzeptiert haben, haben Sie das Recht, die Annahme des Vergleichs innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen gemäß der im Vergleich enthaltenen Widerrufsinformation zu widerrufen. Wenn Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen, kommt keine Vergleichsvereinbarung zustande. Die Situation ist so, als wenn Sie das Vergleichsangebot nicht akzeptiert hätten. Das bedeutet, dass Sie keinen Anspruch auf einen Betrag haben und nicht an die endgültige Entlastung gebunden sind. Wenn Sie den Vergleichsbetrag bereits erhalten haben, müssen Sie den erhaltenen Betrag im Fall des Widerrufs an die Triodos Bank zurückzahlen. Wir verweisen im Übrigen auf den Abschnitt „Folgen des Widerrufs“ in der Widerrufsbelehrung des Vergleichs.
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Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Triodos Bank N.V. , Falkstraße 5, 60487 Frankfurt am Main, Tel.: +49 (0)69 7171 9291, E-Mail: [email protected]) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
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Diese Vergleichsbedingungen, einschließlich der Endgültigen Entlastung/Erlass bezüglich Klagen wegen TAR-Forderungen, stellen eine Vergleichsvereinbarung im Sinne des § 779 BGB dar. Das bedeutet, dass Sie - wenn Sie sich mit diesen Bedingungen einverstanden erklären, indem Sie dieses Angebot unterschreiben - ausschließlich in Ausnahmefällen nicht an diesen Vergleich gebunden sind. Sobald die Widerrufsfrist von 14 Tagen nach Vertragsschluss abgelaufen ist, können Sie Ihre Annahme dieser Vergleichsvereinbarung nicht mehr rückgängig machen. Auch wenn es später Entwicklungen geben sollte, wie ein richterliches Urteil zum Nachteil der Triodos Bank, ist ein Widerruf nicht mehr möglich. Die Zahlung, die Sie von der Triodos Bank erhalten, steht nach Annahme des Angebots fest, es sei denn, Sie machen rechtzeitig von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch. Indem Sie diesen Vergleich schließen und Endgültige Entlastung/Erlass erteilen, enden Unsicherheit und Streit zwischen Ihnen und der Triodos Bank sowie den Triodos-Parteien.
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- Zukünftiges Tun oder Unterlassen der Triodos Bank und/oder einer Triodos-Partei
Wenn Sie in Zukunft Beschwerden über ein (zukünftiges) Tun oder Unterlassen der Triodos Bank oder einer Triodos-Partei haben, dann können Sie diese weiterhin einreichen. Wenn Sie eine Beschwerde bezüglich (der Durchführung) dieser Vergleichsvereinbarung haben, können Sie diese auch erst der Triodos Bank oder einer anderen Instanz vorlegen. - Andere Streitgegenstände als TAR-Forderungen
Die Endgültige Entlastung/Erlass gilt ausschließlich für TAR-Forderungen. Wegen anderer Streitgegenstände können Sie auch nach Erteilung der Endgültigen Entlastung/Erlass Ansprüche geltend machen, insbesondere eine Klage einreichen.
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Die Endgültige Entlastung/Erlass bezieht sich auf TAR-Forderungen gegen die Triodos Bank und Triodos-Parteien. Dadurch ist die Endgültige Entlastung/der Erlass gleichzeitig ein Vertrag zu Gunsten Dritter im Sinne des § 328 BGB [Bürgerliches Gesetzbuch]. Das bedeutet, dass Triodos-Parteien sich auf die Endgültige Entlastung/Erlass berufen können, als wären sie selbst Partei dieser Vereinbarung.
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Die spezielle Website, auf der Sie Ihr Vergleichsangebot einsehen und akzeptieren können, bleibt bis zum 1. Oktober 2025 vollständig betriebsbereit. Bis zu diesem Datum können laufende Zulassungsprozesse abgeschlossen und zusätzliche Dokumente eingereicht werden. Danach ist dies nicht mehr möglich.
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Ab dem 1. August 2025 können keine neuen Anträge mehr gestellt werden. Daher ist es wichtig, Ihr Zulassungsverfahren vor diesem Datum auf unserer speziellen Website zu beginnen, damit Sie genügend Zeit haben, es abzuschließen.
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Das Angebot ist Teil eines Gesamtpakets, das für alle Inhaber von Triodos Aktienähnlichen Rechten, die von der Aussetzung des Handels betroffen waren, bedeutend ist. Es ist (finanziell) für die Bank verantwortbar und liegt im Interesse aller Stakeholder. Damit soll das richtige Gleichgewicht zwischen der Unzufriedenheit der Inhaber von Triodos Aktienähnlichen Rechten über die Aussetzung und Wiederherstellung der Handelbarkeit und der Sicherstellung unserer Fähigkeit, unsere positiven Wirkungsziele im Interesse aller Stakeholder zu erreichen, gefunden werden.
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Die Entscheidung, das von Triodos Bank unterbreitete Angebot anzunehmen, liegt ganz bei Ihnen; Sie sind nicht verpflichtet, das Angebot zu akzeptieren. Wenn Sie das Angebot nicht akzeptieren, brauchen Sie nichts zu unternehmen. Sie erhalten dann keine Zahlung, und Sie werden keine endgültige Entlastung/Erlass erteilen. Die Ablehnung dieses Vergleichsangebots hat keine Auswirkungen auf die Anzahl der Triodos Aktienähnlichen Rechte, die Sie zum Zeitpunkt der Ablehnung dieses Angebots besitzen, und Sie behalten alle damit verbundenen Rechte, wie z. B. Dividendenrechte und Stimmrechte.
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