Häufige Fragen
Die Triodos Bank Deutschland unterliegt dem niederländischen Einlagensicherungssystem, das durch die Bankenaufsicht der niederländischen Zentralbank („De Nederlandsche Bank N.V. (DNB)“) beaufsichtigt und umgesetzt wird. Das Einlagensicherungssystem ist im niederländischen Gesetz im Wft („Wet op het financieel toezicht“) geregelt. Am 01.01.2011 trat in den Niederlanden die am 26.02.2009 von den Finanzministern der EU-Mitgliedsstaaten angenommene Änderung der EU-Richtlinie 94/19/EC in Kraft. Sie verpflichtet alle EU-Mitgliedsstaaten dazu, nach dem 31. Dezember 2010 für jeden Sparer generell eine Einlagensicherung von bis zu 100.000 Euro zu gewährleisten.
Gesichert sind Sicht-, Termin- und Spareinlagen einschließlich der auf den Namen lautenden Sparbriefe.
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Sie können jederzeit über das Online-Banking oder unsere App Verfügungen für Ihr Tagesgeldkonto veranlassen und einen Betrag auf Ihr Referenzkonto anweisen.
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Sie können uns eine persönliche Mitteilung aus dem Online Banking senden und uns somit die Änderung des Referenzkontos mitteilen. Alternativ besteht die Möglichkeit den Auftrag postalisch zu erteilen. Dazu senden Sie uns bitte alle relevanten Informationen auf einem Schreiben und Ihrer Unterschrift als Legitimation.
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Beim Triodos Sparplan liegt die kleinste Sparrate bei 25 Euro monatlich.
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Nein, bis zu einem Anlagevolumen von 100.000,- EUR erhalten alle Kunden die gleiche Verzinsung auf das Tagegeld. Darüber hinaus gibt es spezielle Staffelungen, die Sie auf den jeweiligen Produktseiten einsehen können.