Häufige Fragen
Die Triodos Bank Deutschland unterliegt dem niederländischen Einlagensicherungssystem, das durch die Bankenaufsicht der niederländischen Zentralbank („De Nederlandsche Bank N.V. (DNB)“) beaufsichtigt und umgesetzt wird. Die europäische Einlagensicherungsrichtlinie, die zuletzt durch die Richtlinie 2014/49/EU vom 16.4.2014 neugefasst worden ist, ist im niederländischen Recht im Gesetz über die Finanzaufsicht („Wet op het financieel toezicht (Wft)“) geregelt.
Demnach besteht die Pflicht, die Sicherung von Einlagen bis zu einer Höhe von 100.000,- EUR zu gewährleisten. Im Prinzip gilt die Einlagensicherung für alle Kontoinhaber:innen und für fast alle Arten von Zahlungs- und Sparkonten (Sicht-, Termin- und Spareinlagen einschließlich der auf den Namen lautenden Sparbriefe).
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Sie können jederzeit über das Online-Banking oder unsere App Verfügungen für Ihr Tagesgeldkonto veranlassen und einen Betrag auf Ihr Referenzkonto anweisen.
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Sie können uns eine persönliche Mitteilung aus dem Online Banking senden und uns somit die Änderung des Referenzkontos mitteilen. Alternativ besteht die Möglichkeit den Auftrag postalisch zu erteilen. Dazu senden Sie uns bitte alle relevanten Informationen auf einem Schreiben und Ihrer Unterschrift als Legitimation.
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Beim Triodos Sparplan liegt die kleinste Sparrate bei 25 Euro monatlich.