Häufige Fragen
Die BIC der Triodos Bank lautet: TRODDEF1
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Die BLZ der Triodos Bank lautet: 50031000
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Nein. Bargeldeinzahlungen auf Ihr Konto bei der Triodos Bank sind leider nicht möglich.
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Als Privatkund:in oder Solo-Selbstständige:r können Sie Vollmachten bequem selbst im Online-Banking vergeben. Sie finden sie im persönlichen Bereich bei Berechtigungen / Vollmachten.
Juristische Personen wenden sich bitte an unsere Kundenbetreuung unter 069 7171 9191. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter.
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Ja, das ist möglich. Wenn Sie ein Fondsdepot für Minderjährige eröffnen möchten, beantragen Sie bitte hier die erforderlichen Unterlagen. Sie erhalten diese per Post und können die Daten der gesetzlichen Vertreter:innen handschriftlich ergänzen und mit beigelegter Kopie der Geburtsurkunde des Kindes an uns zurückschicken.
Die gesetzlichen Vertreter:innen legitimieren sich durch Post-/VideoIdent-Coupons.
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Fernabsatzverträge sind Verträge, bei denen Unternehmer:in und Verbraucher:in für die Vertragsverhandlungen und den Vertragsschluss ausschließlich Fernkommunikationsmittel (wie z.B. Briefe, Telefon, Telekopien, E-Mails) verwenden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt.
Als Bank unterliegen wir hier gegenüber dem oder der Verbraucher:in bestimmten Informationspflichten (§ 312 d Abs. 2 BGB, Art. 246 b EGBGB). Diese erfüllen wir durch Bereitstellung von Fernabsatzinformationen zu den einzelnen Produkten, die auf unserer Website veröffentlicht sind.
Verbraucher:innen, die einen solchen Vertrag abschließen, steht zudem, von einigen Ausnahmen abgesehen, nach § 312g Abs. 1 BGB ein Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB zu.
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Sie können mit Ihrer Triodos Bank BankCard an allen Geldautomaten Bargeld abheben. Bitte beachten Sie, dass hierbei Gebühren anfallen, da wir für unsere Geschäftskunden keine kostenlose Bargeldversorgung anbieten.
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Wenn Ihre Karte weg ist, müssen Sie schnell handeln.
1. Karte sofort sperrenRufen Sie die Sperr-Hotline 116 116 an.
Wichtig: Diese Sperre gilt nur für Zahlungen mit PIN. Zahlungen mit Unterschrift sind weiterhin möglich.
Melden Sie den Kartenverlust zusätzlich bei der Polizei. Dort beantragen Sie das KUNO-Verfahren, damit auch Lastschriften nicht mehr eingelöst werden.
Mehr Infos finden Sie auf der Website des KUNO Sperrdienstes.
Die Polizei fragt nach der Folgenummer Ihrer Karte.
Sie finden diese:
im Schreiben, das Sie mit der Karte erhalten haben
oder in den Zahlungsdetails in der App.
Beispiel: 50031000/Kto.Nr./0/1226
Die Folgenummer ist in diesem Fall: 0
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