Häufige Fragen
Die Triodos Bank Deutschland unterliegt dem niederländischen Einlagensicherungssystem, das durch die Bankenaufsicht der niederländischen Zentralbank („De Nederlandsche Bank N.V. (DNB)“) beaufsichtigt und umgesetzt wird. Das Einlagensicherungssystem ist im niederländischen Gesetz im Wft („Wet op het financieel toezicht“) geregelt. Am 01.01.2011 trat in den Niederlanden die am 26.02.2009 von den Finanzministern der EU-Mitgliedsstaaten angenommene Änderung der EU-Richtlinie 94/19/EC in Kraft. Sie verpflichtet alle EU-Mitgliedsstaaten dazu, nach dem 31. Dezember 2010 für jeden Sparer generell eine Einlagensicherung von bis zu 100.000 Euro zu gewährleisten.
Gesichert sind Sicht-, Termin- und Spareinlagen einschließlich der auf den Namen lautenden Sparbriefe.
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Pro Sparer beträgt die maximale Entschädigungssumme bis zu 100.000 Euro; im Falle von gemeinsamen sogenannten Oder-Konten hat jeder der beiden gemeinsamen Kontoinhaber für sich Anspruch auf den Maximalbetrag.
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Sie müssen Ihren Anspruch bei De Nederlandsche Bank (der Niederländischen Nationalbank) anmelden. Im Zweifelsfall ist es empfehlenswert, sich mit der Niederländischen Nationalbank direkt in Verbindung zu setzen (Telefonnummer: +31 20 524 9111). Die Niederländische Nationalbank muss prinzipiell die Entschädigung innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt der Anspruchsanmeldung ausbezahlen.