Was ist ein Freistellungsauftrag?

Mit einem Freistellungsauftrag beauftragen Sie Ihre Bank, anfallende Kapitalerträge vom automatischen Steuerabzug freizustellen. Ohne diesen Auftrag führt die Bank 25% Kapitalertragsteuer sowie gegebenenfalls 5,5% Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer an das Finanzamt ab. Die gesetzlichen Höchstgrenzen sind 1.000,- EUR Freistellungsauftrag einer Einzelperson und 2.000 EUR gemeinschaftlicher Freistellungsauftrag eines Ehepaares oder einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.