Muss ich Händler:innen/Einzieher:innen über geänderte Lastschriftmandate informieren?
Ja. Wenn sich Ihre Kontoverbindung ändert, müssen Sie Händler:innen, Dienstleister:innen und andere Zahlungsempfänger:innen aktiv über Ihre neue Bankverbindung informieren.
Bitte teilen Sie Ihre neue Kontoverbindung rechtzeitig allen Stellen mit, die Beträge von Ihrem Konto einziehen. So vermeiden Sie Rücklastschriften und mögliche zusätzliche Kosten.
Die meisten Banken bieten nach der Kontoeröffnung einen Kontowechselservice an, der unter anderem dabei hilft, Zahlungseingänge und Lastschriften auf das neue Konto umzustellen.