Für wen ist die endgültige Entlastung?
Die Endgültige Entlastung/Erlass bezieht sich auf TAR-Forderungen gegen die Triodos Bank und Triodos-Parteien. Dadurch ist die Endgültige Entlastung/der Erlass gleichzeitig ein Vertrag zu Gunsten Dritter im Sinne des § 328 BGB [Bürgerliches Gesetzbuch]. Das bedeutet, dass Triodos-Parteien sich auf die Endgültige Entlastung/Erlass berufen können, als wären sie selbst Partei dieser Vereinbarung.