Für welche Ansprüche gilt die Endgültige Entlastung/Erlass?
Die Endgültige Entlastung/Erlass bezieht sich auf TAR-Forderungen. Das sind Ansprüche, die sich beziehen (aber nicht begrenzt sind) auf:
- Die Ausgabe, das Angebot, den Verkauf und Rückkauf von TARs durch die SAAT und die Triodos Bank und den Inhalt der in der Vergangenheit ausgegeben Prospekte und anderer verwendeter Unterlagen (oder diesbezügliche Mängel);
- Die Anlage in TARs und Ihre etwaigen Anlageverluste;
- die (Anlage)Dienstleistungen (einschließlich etwaiger Beratung und Vermittlung) der Triodos Bank im Zusammenhang mit den TARs und eine etwaige Verletzung der dabei zu betrachtenden Sorgfaltspflicht;
- Die Einstellung der Handelbarkeit von TARs mit der Triodos Bank, die Beendigung des Einkaufs zum Nettoinventarwert durch die Triodos Bank und die variable Preisgestaltung, die seit der Notierung am MTF stattfindet;
- Den Übergang des Handels mit TARs zum MTF und die Notierung von TARs an der Euronext Amsterdam (bzw. den diesbezüglichen Beschluss); und
- Die steuerliche Bewertung von TARs.