Für welche Ansprüche gilt die Endgültige Entlastung/Erlass nicht?

  • Zukünftiges Tun oder Unterlassen der Triodos Bank und/oder einer Triodos-Partei
    Wenn Sie in Zukunft Beschwerden über ein (zukünftiges) Tun oder Unterlassen der Triodos Bank oder einer Triodos-Partei haben, dann können Sie diese weiterhin einreichen. Wenn Sie eine Beschwerde bezüglich (der Durchführung) dieser Vergleichsvereinbarung haben, können Sie diese auch erst der Triodos Bank oder einer anderen Instanz vorlegen.
  • Andere Streitgegenstände als TAR-Forderungen
    Die Endgültige Entlastung/Erlass gilt ausschließlich für TAR-Forderungen. Wegen anderer Streitgegenstände können Sie auch nach Erteilung der Endgültigen Entlastung/Erlass Ansprüche geltend machen, insbesondere eine Klage einreichen.