Produktive Kontenschnittstelle für Dritte Zahlungsdienstleister

Das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) §§ 45, 48, 50 fordert von kontoführenden Zahlungsdienstleistern ab dem 14.09.2019 eine geregelte Zugriffsmöglichkeit (XS2A) für Drittkartenemittenten, Zahlungsauslösedienstleister und Kontoinformationsdienstleister nach PSD2 auf online zugängliche Zahlungskonten. Die Umsetzung bei unserem Institut erfolgt auf Basis der Berlin Group NextGen Spezifikation über unseren technischen Dienstleister Fiducia & GAD IT AG. Ab dem 14.06.2019 ist eine produktive Nutzung der Schnittstelle im Echtbetrieb möglich. Für bankfachliche Fragen steht Ihnen unsere Kundenbetreuung ([email protected] / 069 7171 9191) zur Verfügung. Weitere technische Details und Informationen zum Zugang auf die Schnittstelle stehen über unseren Dienstleister unter www.fiduciagad.de/xs2a-Drittanbieter-Schnittstelle zur Verfügung.


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