Der Markt für nachhaltige Geldanlage wächst seit Jahren schnell. Doch was sich im ersten Quartal 2021 auf dem deutschen Markt entwickelt hat, lässt aufhorchen: Das für deutsche Kundinnen und Kunden verwaltete Vermögen nachhaltiger Fonds ist in den ersten drei Monaten dieses Jahres um 107 Milliarden Euro auf einen neuen Höchststand von 254 Milliarden Euro angestiegen, wie der Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) berichtet. Dies entspricht einem Anteil von 8 Prozent am Gesamtmarkt. Ende 2020 lag der Anteil noch bei 5 Prozent.

Wie kommt dieser sprunghafte Anstieg zustande? Die Börsen-Zeitung schrieb: „Die wundersame Vermehrung nachhaltiger Fonds“. Der Verdacht von Greenwashing drängt sich auf. Denn seitdem die EU-Offenlegungsverordnung am 10. März in Kraft getreten ist, haben offenbar viele Fondsgesellschaften die EU-Vorgaben genutzt, um bisher konventionelle Produkte auf nachhaltige Anlagestrategien umzustellen – ohne dabei jedoch die Inhalte wesentlich zu verändern. Sie haben konventionellen Fonds einfach ein neues Etikett verpasst.

Die neue EU-Verordnung soll Vorschriften für die Einordnung nachhaltiger Fonds harmonisieren und damit den Markt übersichtlicher gestalten. Kapitalverwaltungsgesellschaften müssen seitdem transparent über Nachhaltigkeitsaspekte ihrer Finanzprodukte informieren und ihre Fonds in eine von drei Kategorien einsortieren: Vereinfacht ausgedrückt fallen Produkte, nicht sich nicht explizit „nachhaltig“ nennen, unter Artikel 6 der Verordnung. Wenn Fonds ökologische und soziale Aspekte berücksichtigen, also eine Art Nachhaltigkeit light, erfüllen sie die Kriterien nach Artikel 8. Artikel 9 klassifiziert Produkte, die ein konkretes Nachhaltigkeitsziel verfolgen. Sie können auch als Impactfonds bezeichnet werden.

Es fällt auf, dass der Anteil der Artikel-9-Fonds weiterhin verschwindend gering ist. Schon eine Analyse der Ratingagentur Morningstar von knapp 5.700 Fonds und ETFs, die in Europa angeboten werden, von Ende März hatte gezeigt, dass nur 3,6 Prozent der Fonds nach der strengen Variante klassifiziert sind (darunter fallen übrigens alle Fonds von Triodos Investment Management).

Wir haben es also mit einem Boom von hellgrünen Fonds zu tun, die transparent sind, aber wohl oft nicht die Erwartungen an Nachhaltigkeit erfüllen. Der Ecoreporter schreibt: „Dass alle diese Produkte für nachhaltige Anlegerinnen und Anleger uneingeschränkt zu empfehlen sind, darf bezweifelt werden.“ Die EU- Offenlegungsverordnung hat Verbraucherinnen und Verbrauchern einen Bärendienst erwiesen. Vor diesem Hintergrund ist die Initiative der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), die für mehr Klarheit bei nachhaltigen Fonds sorgen will, nur zu begrüßen. Denn am Ende muss für Verbraucherinnen und Verbraucher Gewissheit herrschen, was ihr Geld finanziert. Diese Gewissheit erfolgt nicht durch eine Umetikettierung.